Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen, Geltung der Bedingungen:

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der xyxle ag, Wermatswilerstr. 8, 8610 Uster Schweiz einerseits und dem Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt) andererseits. Ein Vertrag über die Nutzung von Leistungen der xyxle kommt erst mit der Annahme eines Kundenvertrages durch xyxle zustande.

1.2 Erfolgt der Kundenauftrag über den Bestellmodus auf der Homepage der xyxle oder in anderer elektronischer Weise, so gilt dies als verbindlicher Auftrag seitens des Kunden.

1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse zwischen dem Kunde und xyxle. Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle weiteren Verträge. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der xyxle bzw. der Dienste des xyxle Netzes gelten diese AGB als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers bzw. Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den vorliegenden Bedingungen und Einzelverträgen einschliesslich dieser Schriftformklausel abweichen, bedürfen der Schriftform.

1.4 Widersprechende Regelungen im xyxle-Kundenvertrag oder den Einzelaufträgen gehen diesen AGB vor.

2. Leistungsumfang und Leistungspflichten der xyxle:

2.1 Der Leistungsumfang der xyxle Dienste beschränkt sich auf die Bereitstellung von verschiedenen Leistungen im Bereich von Datenmanagement, bestehend aus, Online-Software und Dienstleistungen.

2.2 Die Leistungspflicht und der Umfang der einzelnen xyxle-Dienste oder einzelner Leistungen von xyxle (nachstehend auch die «Dienste» genannt) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der xyxle ag sowie aus dem Kundenvertrag.

2.3 Das Internet ist ein weltweites System unabhängiger, miteinander verbundener Netzwerke und Rechner. xyxle hat nur auf die Systeme Einfluss, die sich in ihrem eigenen Netzwerk befinden, und kann daher keine fehlerfreien Dienste garantieren.

2.4 xyxle ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen sowie diese AGB zu ändern, soweit xyxle dies aus technischen Gründen oder aufgrund der Marktentwicklung in ihrem Ermessen für sinnvoll erachtet und dadurch die Interessen des Kunden, insbesondere die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung, nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Mit der Mitteilung der Änderungen bzw. Publikation der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden diese für den Kunden sofort wirksam, sofern nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich Widerspruch erhoben wird. In einem solchen Fall hat der Kunde das Recht, den betroffenen Vertrag gemäss der vertraglichen Frist zu kündigen.

2.5 xyxle ist für die permanente Verfügbarkeit ihrer Infrastruktur (Server, Internetleitungen etc.) besorgt. Zu Wartungszwecken und bei unerwarteten Systemausfällen kann xyxle jederzeit und ohne Ankündigung die Verfügbarkeit der Leistungen einschränken oder für unbestimmte Zeit ausser Betrieb setzen.

2.6 Soweit xyxle kostenlose Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

3. Pflichten des Kunden:

3.1 Je nach Umfang des xyxle Dienstes kann eine enge Kooperation zwischen xyxle und dem Kunde erforderlich sein. In einem solchen Fall werden einzelvertraglich Zwischenziele und gegenseitige Mitwirkungs- und Erfüllungspflichten des Kunden definiert. Kommt der Kunde diesen Erfüllungs- und Mitwirkungspflichten nicht nach, ist xyxle von ihren weiteren Leistungspflichten entbunden. Ferner kann xyxle nach erfolgter Abmahnung, die bis dahin angefallenen Kosten dem Kunden zur sofortigen Zahlung in Rechnung stellen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der xyxle sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:

  • der xyxle die erforderlichen Informationen über vorhandene technische Einrichtungen zur Teilnahme an den xyxle Diensten mitzuteilen oder, soweit erforderlich, die Installation technischer Einrichtungen bei ihm durch xyxle zu ermöglichen.
  • die Erfüllung behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der xyxle erforderlich sein sollten.
  • der xyxle erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und im Rahmen des Zumutbaren alle Massnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
  • nach Abgabe einer Störungsmeldung die der xyxle durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass der Kunde die Störung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat oder sie in seinem Verantwortungsbereich lag und er dies grobfahrlässig nicht erkannt hat.

xyxle innerhalb eines Monates jeden der folgenden Umstände anzuzeigen:

  • jede durch Rechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden.
  • bei Rechtsgemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen.
  • jede Änderung des Kundennamens oder Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der xyxle geführt wird.
  • jede weitere tatsächliche oder rechtliche Gegebenheit, welche ein bedeutenden Einfluss auf den Vertrag mit xyxle hat.

3.3 Bei einem Verstoss gegen Ziff. 3.1 ist xyxle berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
3.4 Der Kunde ist damit einverstanden, die Services von xyxle ausschliesslich unter Beachtung der Nutzungsbedingungen zu nutzen. Diese sind unter folgendem link unter «rechtliche Bedingungen» im Internet verfügbar.

4. Verantwortung für Webinhalte / Übermittlung oder abrufen von Daten:

4.1 Der Kunde haftet für die eigene Nutzung der Dienste sowie für eigene Inhalte. Er ist insbesondere verpflichtet,

keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzuliefern oder anzubieten.

  • die gültigen Gesetze gegen die Verbreitung rechts- oder sittenwidriger sowie jugendgefährdender Inhalte einzuhalten und u.a. durch sorgfältigen Umgang mit Passwörtern und Einsatz von geeigneten Massnahmen sicherzustellen, dass Inhalte, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, nicht zur Kenntnis der durch diese Gesetze geschützten Personen gelangen.
  • die nationalen und internationalen Urheberrechte sowie weiteren Schutzrechte Dritter, nicht zu verletzen.
  • die Dienste nicht zur Schädigung oder Belästigung Dritter, insbesondere nicht durch unbefugtes Eindringen in fremde Systeme (Hacking), Verbreitung von Viren jeder Art oder durch unverlangte Zusendung von E-Mail (Spamming, Junk-Mail) zu nutzen.
  • dafür zu sorgen, dass seine auf dem Server von xyxle eingesetzten Daten nicht mit Fehlern behaftet sind.

4.2 Verstösst der Kunde gegen Ziff. 4.1 oder ist streitig, ob der Inhalt der vom Kunde gelieferten Daten gegen geltendes Recht verstösst, ist xyxle berechtigt, diese bis zur gerichtlichen Feststellung der Rechtslage, oder bis der Nachweis der Wiederherstellung des vertragsmässen Zustandes durch den Kunden erfolgt ist, zu sperren. Darüber hinaus ist xyxle berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen.
4.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann die xyxle im Rahmen einer Benutzerordnung regeln. Verstösse gegen essenzielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen xyxle, nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

5. Nutzung durch Drittkunden:

5.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des xyxle-Netzes durch Dritte ist gestattet, es sei denn xyxle verbietet dies schriftlich. Der Kunde ist daher berechtigt, Dritten Passwörter zur Nutzung der Dienste mitzuteilen oder zugänglich zu machen oder die Nutzung in anderer Weise zu ermöglichen.
5.2 Wird die Nutzung durch Dritte geführt, hat der Kunde diese ordnungsgemäss in die Nutzung der xyxle Dienste einzuweisen und er verpflichtet solche Dritte zur Einhaltung der in Ziff. 4 dieser AGB genannten Vorschriften. Darüber hinaus ist der Kunde für ein allfälliges Verschulden des Dritten verantwortlich bzw. wird dieses dem Kunden zugerechnet. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch.
5.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste des xyxle-Netzes durch Dritte entstanden sind. Der Kunde haftet gegenüber xyxle für alle Verletzungen der Bestimmungen dieser AGB und des zugrundeliegenden Kundenvertrages infolge einer Nutzung der Dienste durch berechtigte und unberechtigte Dritte.
5.4 In jedem Fall hat der Kunde xyxle von allen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, zu befreien.
5.5 Erlangt der Kunde Kenntnis von der rechts- oder sittenwidrigen Nutzung der xyxle -Dienste durch Dritte, oder erlangt er Kenntnis von Tatsachen, die eine rechts- oder sittenwidrige Nutzung befürchten lassen, hat er xyxle unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit xyxle die erforderlichen Massnahmen, insbesondere gemäss Ziff. 4.2 einleiten kann. Darüber hinaus hat der Kunde in einem solchen Fall Passwörter zu ändern, oder die Änderung zu veranlassen.

6. Gewährleistung:

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich die Leistung oder Lieferung von xyxle Diensten zu kontrollieren und allfällige Mängel umgehend schriftlich zu melden. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt der Dienst als abgenommen und damit als fehlerfrei.
6.2 Soweit nach dem Vertrag zu liefernde Dienstleistungen oder Software fehlerhaft ist und gemäss Ziff. 6.1 angezeigt wurde, bessert xyxle den Fehler nach. Ist eine Nachbesserung nach Auffassung von xyxle unmöglich, kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
6.3 Verkauft xyxle Drittprodukte (insbesondere Dienstleistungen und Software) an den Kunden, erhält er dieselbe Gewährleistung, wie sie xyxle vom Hersteller eingeräumt wird. Der Kunde gewährleistet, dass seine Dienstleistungen von professioneller Qualität sind. Aufwände aus Folgeschäden fallen nicht unter Garantie. Auch die Aufwände, die nach dem Austausch Software notwendig ist, fallen nicht unter Garantie. Dazu gehören bspw. die Neuinstallation von Programmen, Erstellung von Content, Konfiguration von Hardware und sonstige im Zusammenhang mit der Garantieleistung des Herstellers verbundenen Aufwände durch xyxle.
6.4 Garantieleistungen werden grundsätzlich am Domizil von xyxle durch das Fachpersonal während den normalen Geschäftsöffnungszeiten erbracht. Transportkosten oder allfällige Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei anderslautenden Verträgen werden die Garantieleistungen entsprechend den Vereinbarungen erbracht.
6.5 Fehlleistungen, die aus einer unzureichenden Personalschulung (Verstoss gegen Richtlinien von xyxle oder der Hersteller) entstehen, sowie Störungen oder Ausfälle der Stromzufuhr, fallen nicht unter Garantie.

7. Nutzungsrechte von Software und Produkt- bzw. Servicebezeichnungen sowie «Managed Services»:

7.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Nutzungsrechte an Software und Produkt bzw. Servicebezeichnungen hinsichtlich der von xyxle gemanagten Services wie folgt vereinbart: Dem Kunde wird ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an Software und Dienstleistungszeichen für den eigenen internen Gebrauch eingeräumt. Ergänzende Regelungen zur Softwarenutzung werden hiermit einbezogen. Die Software darf Dritten zugänglich gemacht werden. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten. Die Übergabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7.2 Wird von Ziff. 7.1 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
7.3 Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung einer Lizenz, einem Patent oder eines anderen Immaterialgüterrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, xyxle unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von xyxle keine Prozesshandlungen vornehmen und xyxle auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschliesslich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
7.4 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der xyxle eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat xyxle das Wahlrecht zwischen folgenden Massnahmen:

  • den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt.
  • dem Kunde das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen.
  • den Vertragsgegenstand durch einen anderen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Kunden entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist.
  • den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Kunden das bezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

7.5 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von xyxle gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

8. Lieferzeiten:

8.1 Grundsätzlich gelten Lieferzeitangaben als unverbindlich. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie seitens xyxle schriftlich und ausdrücklich als «verbindlich» bestätigt wurden. Lieferverzögerungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, infolge Lieferverzug vom Kauf zurückzutreten und verzichtet gegenüber xyxle auf sämtliche Schadenersatzforderungen. Liefer- und Installationskosten gehen zu Lasten des Kunden.
8.2 Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Daten übergeben worden sind oder auf den Servern eingesehen werden können.
8.3 xyxle ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

9. Preise, Vergütungen, Zahlungsbedingungen:

9.1 Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, exklusive Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger Zölle oder Verbrauchssteuern in Schweizer Franken (CHF).
9.2 Für Bestellungen von Produkten, die xyxle nicht im Sortiment führt, kann xyxle eine angemessene Anzahlung verlangen. Generell erfolgt die Fakturierung von Dienstleistungen und Software mit Ablieferung und ist ab diesem Zeitpunkt zur Zahlung fällig.
9.3 Bei der Realisierung von Kundenaufträgen ab CHF 5000.– gelten folgende Zahlungskonditionen (oder gemäss Auftragsbestätigung): 50% der Serviceleistungen bei Auftragserteilung, der Restbetrag erfolgt jeweils in Teilrechnungen nach abgeschlossener Arbeit oder anteilsmässig per Ende Monat.
9.4 Jeder Rechnungsbetrag wird jeweils zehn (10) Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Innerhalb dieser Frist sind Unklarheiten zu klären und schriftlich allfällige Einwände zu erheben. Erfolgen keine Einwände innerhalb vorerwähnter Frist, gilt die Rechnung als akzeptiert. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Verbindungsentgelte nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
9.5 Sofern nicht anders vereinbart, werden die Dienste der xyxle wie folgt abgerechnet: Monatlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus; bzw. bei retroaktiven Rechnungen (z.B. gebrauchsabhängig) monatlich im Nachhinein.
9.6 Die Preise für die xyxle-Dienste ergeben sich jeweils aus der aktuellen Preisliste. Preisänderungen werden dem Kunden frühzeitig mitgeteilt. xyxle kann während der Vertragslaufzeit Preisänderungen in angemessenem Umfang vornehmen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändert haben. Dasselbe Recht besteht jeweils für die Zukunft im Falle eines ungewöhnlichen oder besondere Kosten verursachenden Umfangs der Nutzung der Dienste durch den Kunden. Näheres dazu regelt der Kundenvertrag.

10. Verzug:

10.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist xyxle berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die periodisch fälligen Entgelte zu zahlen.
10.2 Bei Zahlungsverzug ist xyxle ausserdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben, sofern der übliche, schweizerische Bankdiskonto diese Höhe nicht übersteigt; übersteigt er diese Höhe, ist dieser höhere Verzugszins geschuldet.
10.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als drei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der die monatliche Vergütung für drei Monate erreicht, in Verzug, kann xyxle das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
10.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt xyxle vorbehalten. Dies gilt insbesondere für die Kosten, die xyxle durch die Beitreibung der Forderungen im Mahnverfahren entstehen.
10.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die xyxle die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern xyxle oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von xyxle autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten berechtigen xyxle , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauern solche Ereignisse ununterbrochen länger als zwei Wochen, ist jede Partei zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

11. Sicherheitsleistung:

11.1 Für den Fall, dass der Kunde wiederholt mit seiner Zahlungspflicht über mehr als 60 Tage in Verzug ist, ist xyxle berechtigt, von dem Kunden eine Sicherheit (Bankgarantie, Bürgschaft etc.) zu verlangen, in Höhe der Rechnungsbeträge der letzten zwei Monate vor Eintritt des wiederholten Verzuges, oder nach billigem Ermessen der xyxle gemessen, an dem Durchschnitt des erwarteten Umsatzes.
11.2 xyxle kann ebenfalls die Leistung einer Sicherheit verlangen, wenn dies andere aussergewöhnliche Umstände rechtfertigen. Der Kunde verpflichtet sich zur umgehenden Bestellung der durch xyxle gewünschten Sicherheit, falls und wenn xyxle eine solche Sicherheit geltend macht.

12. Kündigung des Vertrages:

12.1 Mangels spezifischer Abrede ist das Vertragsverhältnis bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten für beide Vertragsparteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Monats kündbar. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit gilt diese Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestlaufzeit.
12.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum der xyxle stehenden Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, auf Gefahr und Kosten des Kunden an xyxle zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände verpflichtet, wenn nicht ein höherer oder niedriger Schaden nachgewiesen wird.
12.3 xyxle kann den Kundenvertrag fristlos kündigen, wenn über das Vermögen des Kunden eine Insolvenz oder ein Nachlassverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde, oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. In diesem Fall gilt Ziff. 12.2 entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, xyxle über das Vorliegen entsprechender Tatbestände umgehend zu informieren.
12.4 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist xyxle berechtigt, Schadensersatz zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
12.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Verrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Abtretung, Übertragung:

13.1 Gegen Ansprüche der xyxle kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen verrechnen. Im Übrigen steht dem Kunde kein Verrechnungsrecht zu. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag zu.
13.2 Alle die im Rahmen des Kundenvertrages bestimmten Rechte und Pflichten sind nicht übertragbar und können nicht an Dritte abgetreten werden. Zu einer Übertragung bedarf es der schriftlichen Zustimmung durch die andere Partei.

14. Haftungsausschluss und -beschränkung:

14.1 xyxle haftet nicht für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistungen der von xyxle gelieferten / erbrachten Dienste ergeben.
14.2 xyxle ist insbesondere in den folgenden Fällen nicht haftbar:

  • Direkte oder indirekte Folgeschäden bei Funktionsstörungen der xyxle Infrastruktur, insbesondere von Mietleitungsstörungen oder Störungen weiterer xyxle-Lieferanten.
  • Elektronische Nachrichten, die nicht korrekt, gar nicht, rechtswidrigerweise übermittelt oder von Drittpersonen abgefangen werden.
  • Fehlende oder mangelhafte Geheimhaltung chiffrierter Daten, auch nicht wenn xyxle als Zertifikationsstelle auftritt oder andere Kryptologie-Dienstleistungen anbietet.

14.3 Eine Haftung von xyxle oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Masse vertrauen darf (hiernach «Kardinalpflichten» genannt). Dies betrifft die Haftung auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung – auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsverpflichtungen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht für Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. Eine Haftung für leichte Fährlässigkeit ist ausgeschlossen.
14.4 Soweit Kardinalpflichten in dem in Ziff. 14.3 genannten Sinn verletzt werden, haftet xyxle höchstens bis zu einem Betrag je Schadensfall entsprechend 10% des Fakturabetrages – oder im Falle periodischer Leistungen – einer durchschnittlichen Monatsvergütung unter dem betreffenden Vertrag. Für die Durchschnittsberechnung werden die sechs Monate vor dem Schadensfall oder, wenn die Vertragsdauer kürzer war, die von xyxle nach billigem Ermessen bestimmten voraussichtlichen durchschnittlichen monatlichen Vergütungen zugrundegelegt.
14.5 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.

15. Datenschutzrechtliche Erklärung:

Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten erforderlichen personenbezogenen Daten unterrichtet worden. Entsprechend gilt die Datenschutzpolitik der xyxle gemäss Ziff. 16. xyxle übermittelt die erhobenen Daten an mit xyxle verbundene, auch ausländische Unternehmen, sofern dies zum Zweck der Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten, die für die inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses mit xyxle erhoben wurden, zum Zweck der Beratung des Kunden auch über Neuheiten im Produkt- und Servicebereich, zur Werbung und Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienste durch xyxle, ihrer verbundenen Unternehmen und Dritten verarbeitet und genutzt werden. Diese Einverständnis kann der Kunde optional einschränken. Dazu stehen ihm auf der Homepage der xyxle unter Bedingungen entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung.

16. Datenschutzpolitik:

16.1 xyxle ist ständig darum bemüht, die ihr zur Kenntnis gelangten Daten ihrer Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen rechtmässig zu verwenden. Deshalb sind wir ständig bemüht, die nationalen-, als auch internationalen Regelungen zur Wahrung des Datenschutzes zu berücksichtigen. Dementsprechend möchten wir Sie im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bedingungen über die Bearbeitung Ihrer Daten informieren. Als Bearbeitung definiert Art. 3 DSG jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren.
16.2 Datenerfassung: xyxle oder der Nutzer erfasst bei der Registrierung oder Auftragseingabe die persönlichen Kundendaten. Dies erfolgt entweder Selbständig durch den Kunden oder im Rahmen einer Vertragsanbahnung im direkten Kontakt zwischen dem Kunden und einem Kundenberater der xyxle. Neben den persönlichen Daten werden zusätzlich je nach Dienstleistung verschieden Daten über die technische Infrastruktur des Kunden erfasst; z.B: Seriennummern von Hardware, Lizenzierungen von Software, Netzwerkumgebung, Zugangsdaten, Installationsroutinen, IP-Adressen, etc. Diese Datenerfassung erfolgt ausschliesslich zum Zweck der umfassenden Kundenbetreuung und nach Genehmigung des Kunden. Die von xyxle erfassten Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung genutzt.
16.3 Übermittlung an Dritte: Da xyxle bei der Vertragserfüllung teilweise mit anderen Unternehmern zusammenarbeitet (Anmietung von Leitungen, Bestellung von Hardware, Software, Lizenzen, Domains etc.) kann es im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich sein, dass die dazu nötigen Kundendaten an solche Unternehmen versandt werden. In diesem Fall werden ausschliesslich die für die Vertragserfüllung nötigen Daten an diese Vertragspartner übermittelt. Eine Übermittlung zu Marketingzwecken durch Dritte erfolgt ausdrücklich nicht. xyxle schützt Ihre Daten gemäss der gesetzlichen Anforderung (Art. 7 DSG). Dem entsprechend setzen wir angemessene technische und organisatorische Massnahmen ein, durch die insbesondere der Zugang, Transport, Speicherung und Eingabe der Daten geschützt wird.
16.4 Auskunft / Änderungen über Datenbearbeitung: Der Kunde ist jederzeit berechtigt, in der Regel kostenlos Auskunft über seine bei xyxle verarbeiteten Daten zu verlangen (Art. 8 DSG). Der Kunde kann jederzeit die Zustimmung zur Datennutzung durch xyxle einschränken. Sollten der Kunde dies wünschen, kann der Kunde uns diesen Wunsch schriftlich, unter zur Hilfenahme des dafür seitens xyxle auf ihrer Webseite unter bereitgestellten Dokumentes, mitteilen. Dazu und zu weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, Tel. 0041 (0) 41 410 00 80

17. Vertraulichkeit:

17.1 Beide Parteien verpflichten sich, als vertraulich bezeichnete Informationen keinem Dritten weiterzugeben, im Besonderen ist der Inhalt von Verträgen sowie dessen Anhänge als vertraulich zu behandeln.
17.2 Der Kunde gibt xyxle das Recht bei rechts- oder sittenwidrigen Handlungen Kundenadressen direkt an Drittfirmen oder die Strafbehörden weiter zu geben.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Sonstiges:

18.1 Erfüllungsort ist Uster. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder aufgrund der AGB bzw. des Vertrages sowie für sämtliche zwischen xyxle und dem Kunden sich ergebenden Streitigkeiten ist CH-8610 Uster.
18.2 Die vertraglichen Beziehungen zwischen xyxle und dem Kunden unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.
18.3 Eine unwirksame Bestimmung in diesen AGB oder im Kundenvertrag berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall ist eine Ersatzregelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

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